Aktuelles
06.12.2021 | Faulerbad, Hallenbad Haslach, Hallenbad Hochdorf, Hallenbad Lehen, Westbad
Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel für Baden Württemberg
Liebe Badegäste,
die Landesregierung hat Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel festgelegt. Demnach müssen beim Eintritt in die Bäder folgende Personengruppen keinen Antigen-Schnelltest mehr vorlegen:
- Personen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben
- Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt