Aktuelles
03.12.2021 | Faulerbad, Hallenbad Haslach, Hallenbad Hochdorf, Hallenbad Lehen, Westbad

Ab dem 04.12.2021 gelten 2G + Regeln in allen Bädern

Baden-Württemberg wird ab dem 04. Dezember 2021 in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Ländern die 2G und 2G + Regelungen ausweiten.

Demnach erfolgt ab dem 04.12.2021 der Einlass in die Bäder ausschließlich nach Vorlage der folgenden Nachweise:

  • Impfbescheinigung (vollständige Impfung ab 15. Tag nach der Zweitimpfung) 
  • Genesungsnachweis
  • Tagesaktueller (nicht älter als 24 Std.) Antigen-Schnelltest

Vor dem Hallenbad Haslach, dem Faulerbad und dem Westbad befinden sich bereits Teststationen, die Sie gerne nutzen können.